Finanzverwaltung
Elternbeiträge

Es werden für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bzw. in Kindertagespflege durch die Gemeinde Klingenberg Elternbeiträge erhoben. Die Elternbeiträge werden gemäß §§ 7, 10 Elternbeitragssatzung in Verbindung mit der Anlage zur Elternbeitragssatzung festgesetzt.

Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut, so er­mäßigt sich der Elternbeitrag gemäß der jeweilig gültigen Richtlinie zur Gewährung der Absenkungsbeträge in Kindertageseinrichtungen des örtlich zuständigen Trägers der Jugendhilfe (Landkreis). Gleiches gilt für die Ermäßigungen für Alleinerziehende.

Grundsteuer A und B

Die Hebesätze der Grundsteuern werden in der Hebesatzsatzung festgesetzt. Grundsteuerbescheide werden nur bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen versandt. Ansonsten gilt der letzte Grundsteuerbescheid weiter. Aus den Grundsteuerbescheiden sind die Fälligkeiten der jeweiligen Raten ersichtlich.
In der Regel bestehen folgende Fälligkeiten:  15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Sie haben auch die Möglichkeit der einmaligen Zahlung der Grundsteuer im Jahr. Wer davon Gebrauch machen möchte, gibt dies in der Finanzverwaltung bekannt. Die Fälligkeit für Jahreszahler ist der 1. Juli. 

Haushaltplanung

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die Haushaltsatzung. Nach Bestätigung bzw. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und nach Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Haushaltsatzung rechtskräftig.

Hundesteuer

Die Gemeinde Klingenberg erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften der Hundesteuersatzung in aktueller Fassung.

Der Besteuerung unterliegt das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet zu nicht gewerblichen Zwecken. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.

Kasse / Gemeindekasse

Kassenzeiten:

 Montag  9:00 - 12:00  
 Dienstag  9:00 - 12:00  13:00 - 18:00
 Mittwoch  geschlossen  
 Donnerstag  9:00 - 12:00  13:00 - 16:00
 Freitag  9:00 - 12:00  

 

SEPA-Daten der Gemeinde Klingenberg:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN:  DE37 8505 0300 3032 0000 24
BIC:    OSDDDE81XXX

Deutsche Kreditbank
IBAN:  DE23 1203 0000 0001 2543 17
BIC:    BYLADEM1001

Spenden

Die Finanzverwaltung der Gemeinde Klingenberg stellt Ihnen bei Bedarf Spendenbescheinigungen aus und gibt  Auskünfte zum Spendenrecht.

Anträge & Formulare
Ihre Ansprechpersonen
Leiter Finanzverwaltung
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-40
035055 680-99
Haushalt
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-42
035055 680-99
Kasse, Spenden & Abwasser
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-44
035055 680-99
Steuern & Vollstreckung
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035055 680-99
Steuern & Vollstreckung
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-43
035055 680-99
Haushalt & Kalkulation
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-46
035055 680-99
Jahresabschlüsse
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-49
035055 680-99