Ehrenamtskarte
Sächsische Ehrenamtskarte neu beantragen

Die »Sächsische Ehrenamtskarte« würdigt das ehrenamtliche Engagement sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Sie ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für geleistetes ehrenamtliches Engagement.

Die Ehrenamtskarte gilt in der 6. Auflage ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Inhaber der »Sächsischen Ehrenamtskarte« haben für die Dauer der Gültigkeit der Karte die Möglichkeit, Vergünstigungen zu genießen, etwa beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern ...

Die Ehrenamtskarte gilt für alle Inhaber gleichermaßen und sachsenweit. Es können somit Vergünstigungen von Anbietern auch außerhalb des eigenen Wohnortes in Anspruch genommen werden.

 

bullet.gif  Voraussetzungen und Beantragung der Ehrenamtskarte

Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Mindestalter von 14 Jahren,
  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
  • Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie
  • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
  • ein unentgeltlicher Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegensteht.

 

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

 

Die Entgegennahme der bestätigten Anträge und die Ausgabe der Karten erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde der Ehrenamtlichen.

 

bullet.gif  Formulare

Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte unter:

Kontakt
Sekretariat & Sitzungsdienst
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-0
035055 680-99