Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Diese Einrichtungen begleiten, unterstützen und ergänzen die Erziehung des Kindes in der Familie.
In der Gemeinde Klingenberg gibt es folgende Kindereinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Klingenberg:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und zur Förderung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Gemeine Klingenberg (Elternbeitragssatzung) regelt in § 2 Abs. 4 und 5 die Möglichkeiten, in denen die Einrichtungen geschlossen werden können.
Schließzeiten 2024 (PDF, 372 KB)
Schließzeiten 2025 (PDF, 326 KB)