Vereinsförderung
Allgemeines

Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Verfolgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und gemeinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit abzuleiten sind. Mobilität, Flexibilität und Individualität finden in der Struktur des Vereins die Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner Mitglieder selbst. Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Klingenberg.

So steht es in der Präambel der Vereinsförderrichtlinie. Die erarbeitete und beschlossene Vereinsförderrichtlinie soll nunmehr die Grundlage für die Unterstützung der Arbeit der Vereine sein.

Ich bin froh, dass wir einen Konsens dazu gefunden haben, der es ermöglicht, die  Vereinsarbeit auf einer breiten Basis zu unterstützen. Damit haben die Vereine nunmehr die Möglichkeit bei der Gemeinde finanzielle Mittel für die Ausstattung der Vereine, für bauliche Investitionen oder für geplante öffentliche Projekte zu beantragen. 

Als pauschale Unterstützung wurde festgelegt, dass die Vereine jährlich für jedes Vereinsmitglied zwischen 3 und 18 Jahre 20 EUR erhalten. Damit soll den Vereinen ein nach dem Vereinszweck gebundener, aber sonst freier Betrag zur Verwendung zur Verfügung stehen. Jugendvereine erhalten einen Betriebskostenzuschuss bis zu max. 500 EUR, 10 jährige und 25 jährige Vereinsjubiläen werden mit einem Festbetrag von 100 bzw. 250 EUR gewürdigt.

Wir haben damit eine Basis geschaffen, die es dem Gemeinderat ermöglichen soll, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Unterstützung zu geben. Ich hoffe natürlich, dass dieser Rahmen immer so weit gefasst werden kann wie es Anträge geben wird. Andererseits wird es bei ca. 55 Vereinen in der Gemeinde sicher eine große Herausforderung, diese Mittel gerecht und optimal zu verteilen.

Schreckenbach, Bürgermeister

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