Gemäß des Bundesjagdgesetzes ist das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen des Bundesjagdgesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Sie wird in Fachfragen von der unteren Jagdbehörde (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) angeleitet.
Die Angaben der Kontaktdaten beruhen auf Freiwilligkeit und beanspruchen daher keine Vollständigkeit. Für die Aktualität der Daten sind die Jagdgenossenschaften eigenverantwortlich.
Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber der Gemeinde Klingenberg abgeleitet werden.
Möchten Sie Ihre Jagdgenossenschaft auf unserer kommunalen Webseite präsentieren oder den vorhandenen Eintrag aktualisieren? Dann reichen Sie bitte nachstehendes Formular ausgefüllt und unterzeichnet in der Gemeindeverwaltung ein.
Die schriftliche Einwilligung erfolgt gemäß Artikel 13 DS-GVO und kann jederzeit widerrufen werden.
Formular - Zustimmung Veröffentlichung Daten "Jagd" (PDF, 556 KB)