... auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Klingenberg – Ihrem digitalen Tor zu unserer lebendigen und vielfältigen Gemeinschaft. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über unsere charmante Gemeinde, ihre Einwohner, Veranstaltungen und die zahlreichen Angebote, die Klingenberg zu einem besonderen Ort machen.
Das Bürgerbüro in Höckendorf sowie auch das Bürgerbüro in Pretzschendorf arbeiten mit Terminvergabe. Alle anderen Fachbereiche stehen Ihnen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.
Termin buchen im:
Bürgerbüro Höckendorf (Schulweg 1, 01774 Klingenberg)
Bürgerbüro Pretzschendorf (Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg)
02.05.2024
Beerwalde-Reichstädt
Vollsperrung der Gemeindeverbindungsstraße "Lämmerberg"
Die Gemeindeverbindungsstraße Beerwalde-Reichstädt ist vom 06.05.2024 bis 07.05.2024 im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 6:00 Uhr aufgrund von Baumaßnahmen im Bereich Mühlenstraße 7 bis 7b voll gesperrt. Wendemöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Stand: 30.04.2024
Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH (WVWGmbH) informiert:
Sehr geehrte Kunden,
auf Grund von umfangreichen Bauarbeiten am Trinkwasserleitungsnetz kommt es in der Stadt Rabenau, OT Lübau und OT Spechtritz sowie in der Gemeinde Klingenberg, OT Borlas, Hauptstraße 1 sowie von der Hauptstraße 70 bis 77 am
Donnerstag, den 02.05.2024
in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr
zu Druckmangelerscheinungen bis hin zum Totalausfall der Trinkwasserversorgung.
Wir bitten alle Abnehmer, sich auf diese Situation einzustellen und ggf. mit Wasser zu bevorraten. Nach der Inbetriebnahme können Druckschwankungen und Wassertrübungen auftreten.
Die Entlüftung des Hausanschlusses muss unbedingt über die am höchsten gelegene Zapfstelle erfolgen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihre Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH
Stand: 29.04.2024
Gemeinde: Stadt Frauenstein
Landkreis: Mittelsachsen
Die Grundstückseigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten und sonstige Rechteinhaber werden hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
der Flurbereinigung Kleinbobritzsch
am Donnerstag, den 30. Mai 2024 um 19.00 Uhr
in den Gasthof zum Fürstenthal
Freitaler Straße 18, Frauenstein Ortsteil Kleinbobritzsch
durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch geladen.
Tagesordnung:
Auf dieser Teilnehmerversammlung möchte der Vorstand alle Teilnehmer über den Stand des Verfahrens, und die zweite Beitragserhebung unterrichten.
Wegen des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern ist eine Nachwahl von Stellvertretern erforderlich geworden.
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten, die den Eigentümern gleichstehen (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Die Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen, sind den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten ebenfalls gleichgestellt.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigt sein muss. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind und das passive Wahlrecht besitzen. Sie müssen weder Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet noch ausübende Landwirte sein. Wählbar sind damit grundsätzlich auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren überhaupt nicht beteiligte Personen.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich. Für die Tätigkeit können sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Aufwand erhalten.
Meldungen zur Kandidatur sind bis zum Beginn der Wahl möglich. Sollten Sie zu den Aufgaben des Vorstandes noch Fragen haben bzw. möchten Sie sich zur Wahl stellen, stehen Ihnen beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Herr Mertn (03731 799 1680) oder Herr Rothe (03731 799 1683) gern zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie an dieser Versammlung teil und informieren Sie sich, wie Sie aktiv an der Gestaltung des Flurbereinigungsverfahrens mitwirken und Ihre persönlichen Interessen wahren können.
Döbeln, 15. April 2024
gez. Toralf Mertn
Vorstandsvorsitzender
26.04.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Dokumentationsunterlagen:
Sitzungsunterlagen der TA-Sitzung am 25.04.2024