... auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Klingenberg – Ihrem digitalen Tor zu unserer lebendigen und vielfältigen Gemeinschaft. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über unsere charmante Gemeinde, ihre Einwohner, Veranstaltungen und die zahlreichen Angebote, die Klingenberg zu einem besonderen Ort machen.
Das Bürgerbüro in Höckendorf sowie auch das Bürgerbüro in Pretzschendorf arbeiten mit Terminvergabe. Alle anderen Fachbereiche stehen Ihnen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.
Termin buchen im:
Bürgerbüro Höckendorf (Schulweg 1, 01774 Klingenberg)
Bürgerbüro Pretzschendorf (Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg)
10.12.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir laden Sie herzlich ein zur 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Klingenberg
am Dienstag, dem 10. Dezember 2024 um 19:00 Uhr,
im Seminarraum des Hotel-Gasthofes "Zum Erbgericht",
Dippoldiswalder Straße 5 in 01774 Klingenberg
Alle Informationen zum Sitzungsinhalt finden Sie in unserem Rats- und Bürgerinformationssystem unter folgendem Link:
06.11.2024
Tierbestandsmeldung 2025
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
QR-Code für Neuanmeldung
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
06.11.2024
Winterfestmachung in der Wasserversorgung
Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf die Beseitigung der Wasserschäden.
Wir fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schließen und erforderlichenfalls sofort instand setzen.
2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und isolieren.
3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frostfreien Räumen schützen.
4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.
5. Die Straßenkappen der Hausanschlüsse außerhalb der öffentlichen Verkehrsanlagen sollten soweit möglich bzw. im eigenen Interesse der Anschlussnehmer durchgängig eis- und schneefrei gehalten werden.
6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanlage) ist mit dem Auftauen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist.
Weitere Informationen zum Installateurverzeichnis können dem Internet unter
www.wvwgmbh.de/kundenservice/installateurverzeichnis entnommen werden.
7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüsse sind unverzüglich der WVWGmbH unter der Servicenummer 035202 510421 zu melden.
Freital, 06.11.2024
26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Dokumentationsunterlagen:
Sitzungsunterlagen der TA-Sitzung am 24.10.2024
Sitzungsunterlagen der TA-Sitzung am 29.08.2024
Sitzungsunterlagen der TA-Sitzung am 20.06.2024
26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgendes Link gelangen Sie zu den
Dokumentationsunterlagen:
Sitzungsunterlagen der GMA-Sitzung am 12.06.2024
26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Dokumentationsunterlagen:
Sitzungsunterlagen der GR-Sitzung vom 12.11.2024
Sitzungsunterlagen der GR-Sitzung vom 01.10.2024
Sitzungsunterlagen der GR-Sitzung vom 10.09.2024
Sitzungsunterlagen der GR-Sitzung vom 13.08.2024
Sitzungsunterlagen der GR-Sitzung vom 11.06.2024
26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Dokumentationsunterlagen der letzten Einwohnerversammlungen. Unter anderem können Sie hier das Versammlungsprotokoll einsehen.
Einwohnerversammlung 28.10.2024
26.11.2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unter dem nachfolgendes Link gelangen Sie zu den
Dokumentationsunterlagen:
Sitzungsunterlagen der VWA-Sitzung am 29.10.2024
Sitzungsunterlagen der VWA-Sitzung am 27.08.2024
Sitzungsunterlagen der VWA-Sitzung am 26.03.2024
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Bundesgesundheitsministerium: 030 346 465 100
Hotline Bundeswirtschaftsministerium: 030 186 150
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Erziehende und ihre Kinder stehen oft vor große Herausforderungen, gerade auch in der jetzigen Zeit. Wenn die Belastungen zu groß werden, sollten sich Betroffene frühzeitig Hilfe suchen.
Für die Beratung stehen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Erziehungs- und Familienberatungsstellen zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen:
Einrichtung |
Erreichbarkeit |
Kontakt |
Diakonie Pirna |
Telefonisch, Videotelefonie via Skype oder Zoom, E-Mail |
03501 470030 |
Diakonie Dippoldiswalde |
Telefonisch, online |
0351 6463289 03504 617068 |
AWO Dippoldiswalde |
Telefonisch |
03504 615515 |
AWO Freital |
Telefonisch, E-Mail |
0351 79664926 |
DRK Pirna |
Telefonisch: Mo bis Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr; E-Mail |
03501 5712719 |
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. |
Online |
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Landkreises sind telefonisch und per E-Mail für die Meldung von Kindeswohlgefährdungen als auch für die Träger im Krisenfall im Rahmen des Servicedienstes Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar, danach über die Rufbereitschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Weiteres finden Sie unter: www.landratsamt-pirna.de/kinderschutz.html
Hilfe bei häuslicher Gewalt
In der momentanen ungewohnten Situation zeigt sich, dass Fälle von häuslicher Gewalt ansteigen. Umso wichtiger ist hier eine Beratung durch geschultes Personal. Dies wird in unserem Landkreis durch die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking sichergestellt.
Die Erreichbarkeit ist per Telefon 0351 79552205 und per E-Mail beratung@skf-radebeul.de gegeben.
Weitere Notrufnummern und Kontakte
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333
Sucht- und Drogenhotline: 01805 313031
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 0116016
Telefonseelsorge: 0800 1110111 und 0800 1110222
Nummer gegen Kummer: 116111 und 0800 1110333
Elterntelefon: 0800 1110550
Frauen- und Kinderschutzhaus Pirna: 03501 547160 (24 Stunden erreichbar)
Männerschutzwohnung Dresden: 0351 32345422
Täter*innenberatung Escape: 0351 8104343
Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 2255530 und www.hilfetelefon.de
Die folgenden Zeiten gelten für den Standort Höckendorf und den Standort Pretzschendorf:
Montag | 9:00 - 12:00 |
Dienstag |
9:00 - 12:00 13:00 - 18:00 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag |
9:00 - 12:00 13:00 - 16:00 |
Freitag | 9:00 - 12:00 |