Kommunalpolitik

Die Gemeinde Klingenberg ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Selbstverwaltungsgarantie ihre Angelegenheiten eigenständig regelt.

Zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde gibt es den Gemeinderat, den Bürgermeister und die Verwaltung.

Der Bürgermeister ist der Vorsitzende des Gemeinderates und der Leiter der Gemeindeverwaltung. Er ist für die Vorbereitung ud Umsetzung der Beschlüsse und für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich. Darüberhinaus vertritt der Bürgermeister die Gemeinde und ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Gemeinde.

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung.

In den Ortsteilen Colmnitz, Obercunnersdorf und Ruppendorf bestehen Ortsentwicklungs- und -kulturbeiräte, die sich um die Angelegenheiten des jeweiligen Ortsteils kümmern. Diese haben zwischen 6 und 8 Mitgliedern und bestehen aus Bürgern der Gemeinde.